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Belehrungsbescheinigung

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Sie können nun auf diesem Wege eine Belehrung nach §42,43 IfSG online durchführen. Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail und die Möglichkeit die Belehrungsbescheinigung als PDF-Dokument zu speichern und auszudrucken. Ein postalischer Versand ist nicht vorgesehen.

Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

Die anfallende Gebühr ist direkt online zu bezahlen.

Klicken Sie auf Weiter um die Online-Belehrung Schritt für Schritt online durchzuführen.

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